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Vergleichsangebot nach der Verhandlung am 01.02.2024
 



Berlin, den 05.02.2024


Sehr geehrte Frau Richterin … –
sehr geehrte Damen und Herren von der Polizei …


was halten Sie von folgender Lösung?

Die Polizei bringt die Stelenstücke an den Ort der Entnahme zurück,
wo wir sie dann in Dankbarkeit und mit der Unterzeichnung, sie nicht wieder ohne Genehmigung aufzustellen, entgegennehmen.
Und wir tragen dafür die Kosten und nehmen auch die Kosten der Wiederinstand-setzung der Stele auf unsere Kappe.


Vorteile:

Das Kunstprojekt kann wirklich auf dem Felde der Schönheit zum Abschluss gebracht werden.

Unsere Provokation zum Fehlen des Artikels 20 GG an der bedeutendsten Repräsentation des Grundgesetzes, und der darauf erfolgte Vernichtungsimpuls gegen diese Provokation und den Artikel 20 GG von der anderen Seite, könnte so durch einen Vergleich ausgeglichen werden.

Der bisherige Eindruck, dass Bundestag und Behörden Interesse an der Vernich-tung des Artikels 20 haben, könnte so gewendet werden.

Bundestag und Behörden können zeigen, dass auch sie ein Interesse an der Erhaltung der Prinzipien des Grundgesetzes haben und Bürger, die den Geist des Grundgesetzes zur Erscheinung bringen, nicht als Feinde betrachten.

Es braucht kein Urteil geschrieben werden –

und die Kunst bliebe, wie es Artikel 5 Absatz 3 entspricht,
tatsächlich von der Geltendmachung von (auch ASOG-) Gesetzen und von einem Urteil aus der Sicht des Verwaltungsgerichtes – welches den Inhalt der Kunst nicht in die Betrachtung ziehen kann –  frei.

Alle Spannungen wären beendet und in eine höhere Harmonie gelöst.
Wir könnten uns alle aus den Käfigen unserer Berufe lösen und uns auf der Höhe des rein-Menschlichen im Geist des Grundgesetzes begegnen.

Und der Artikel 20 stünde – dann sogar als ein Kunstwerk mit "Geschichte" – so in schönster Weise für eine Aufnahme in den Bundestag zur Verfügung.


Nachteile:

Die Sache ist in die Höhe der Kunst erhoben, in der allgemein-menschliche und nicht Berufsgesetze gelten.

Wir siegen gemeinsam.
Keiner hat einen "Gesichtsverlust" zu ertragen und keiner hat gegen jemanden anderen "gewonnen".

Die Polizei hat ihre Unterschrift.

Polizei und Bundestag haben die Möglichkeit zu zeigen, dass ihnen das Grundgesetz – und auch Artikel 20 – etwas bedeuten und dass sie Menschen, die den Geist des Grundgesetzes zur Erscheinung bringen, nicht verurteilen, sondern mit ihnen auch Zusammenwirken können.

Es braucht kein Urteil geschrieben werden …

und die Kunst ist tatsächlich nur ihren eigenen Gesetzen (die übrigens ebenfalls sehr streng sind) unterworfen und von den übrigen Gesetzen der Verwaltung und Gerichte frei.

Weitere Nachteile können WIR nicht sehen,
die muss die Polizei entdecken ...  :-)

 

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Da wir auch dem Bundestag die Möglichkeit geben wollen, höchstselbst oder mit einer positiven Botschaft in dem Ereignis aufzutreten, ist der Termin der Übergabe zu verhandeln.

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Kunst nimmt, wenn sie tief ist, ja oft vorweg, was in der Zukunft dann geschieht.
Wir leben gerade in finsteren Zeiten und es ist die Frage, ob wir auf diese Weise einen, wenn auch nur erst homöopathischen, Impuls für eine wieder positive Zukunft setzen können.


Sehr geehrte Frau Richterin ...,
sehr geehrte Damen und Herren von der Polizei -

Können wir darüber sprechen?

Auch wenn das alles verwaltungsrechtlich/-technisch vermutlich absolut "unmöglich" ist? :-)

Der Weg zu Frieden, Schönheit, Menschlichkeit ist eine Willensfrage
und keine Rechtsfrage.


 

- 75 Jahre Grundgesetz -

Es lebe das Grundgesetz,
es lebe die Freiheit,
es lebe die Kunst.

 
Mit herzlichem Dank
und freundlichem Gruß,

Ralph Boes